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IHR GUTACHTER
Sorgfältige Prüfung für langanhaltende Qualität
DER RICHTIGE
Was Sie bei Ihrer Auswahl bedenken sollten
Die Berufsbezeichnung Sach- verständiger ist nicht geschützt und nicht an die Erbringung bestimmter Qualifikationen gebunden. Stellen Sie insofern vor einer Beauftragung sicher, das Ihr Sachverständiger auch über den notwendigen Sachverstand zum Thema verfügt - am besten in dem Sie nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen.
Ich bringe in meine Tätigkeit neben der fachlichen Qualifikation auch meine Erfahrung aus über 20 Jahren Berufserfahrung im Immobiliengeschäft mit ein. Meine Qualifizierung und die Zulassung für Gerichtsgutachten als von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bürgt für die Qualität meiner Arbeiten.
Dipl. Ing. (FH) Maik Fischer von der IHK Erfurt öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Gebäuden und unbebauten Grundstücken
Praktische Tätigkeit
- Tätigkeit als Bewerter und Schadensregulierer für diverser Versicherer von 1990-1996
- Immobiliengutachten seit 1992
- selbstständig seit 1994
- öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger seit 2005